[-] Aufgabe
| Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Ausstellen der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis) durch die Zulassungsbehörde entsprechend § 17 ff StVZO | [-] erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (immer im Original; bei Kreditbelasteten Fahrzeugen vom Kreditinstitut abfordern)
- Versicherungsbestätigung (ohne Nachweis von ausreichendem Versicherungsschutz wird kein Fahrzeug zugelassen; dieser Nachweis kann nur mit der Originalversicherungsbestätigung nach vorgeschriebenem Muster erbracht werden - Faxe, Kopien etc. werden nicht anerkannt)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung immer im Original (wer nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen kann, muss seinen Beauftragten eine schriftliche Vollmacht mit Einverständniserklärung und seinen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung mitgeben)
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Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen war, sind weiterhin erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und Kennzeichen oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk bzw. Abmeldebescheinigung
- Nachweis für gültige Hauptuntersuchung (HU)
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[-] Gebühren
| Gebühren entstehen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie betragen je nach Vorgang zwischen 18,50 Euro und 68,10 Euro zzgl. Kosten für Anfertigung des Kennzeichens (ca. 25,00 Euro) | [+] Rechtsgrundlagen
[-] Ansprechpartner
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Frau Hoertzsch
Leiter Bürgerservice
Sitz: Störtebekerstraße 30
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Herr Bruchalla
Sachbearbeiter Bürgerservice
Sitz: Störtebekerstraße 30
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Frau Kunz
Sachbearbeiter Bürgerservice
Sitz: Störtebekerstraße 30
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Frau Langer
Sachbearbeiter Bürgerservice
Sitz: Störtebekerstraße 30
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für Kassenangelegenheiten:
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Frau Badendieck
Sachbearbeiter Bürgerservice
Sitz: Störtebekerstraße 30
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