Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Ausstellen der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis) durch die Zulassungsbehörde entsprechend § 17 ff StVZO
Gebühren entstehen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie betragen je nach Vorgang zwischen 18,50 Euro und 68,10 Eurozzgl. Kosten für Anfertigung des Kennzeichens (ca. 25,00 Euro)